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Geschmacksache
Weine unterscheiden sich von der Restsüße man spricht von trockenen Weinen, halbtrocken oder Feinherb oder lieblichen (süßen Weine)
Trockene Weine sind fast oder ganz durchgegoren. So haben trockene Weine einen Restzuckergehalt von höchstens 4g/l.
Trocken darf sich aber auch ein Wein nennen mit einem Restzuckergehalt von 9g, wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze 9).
Ein trockener Wein ist nicht gleichbedeutend mit sauer. Er enthält eben nur wenig unvergorenen Zucker. Allerdings schmeckt man bei trockenen Weinen eine höhere Säure eher.
Halbtrockene / feinherbe Weine dürfen 12 - 18 Gramm Restzucker je Liter aufweisen, der Säuregehalt darf allerdingsn nicht höher als 10g sein. (Formel: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze 18).
Liebliche Weine weisen einen Restzuckergehalt auf, der die für halbtrocken festgelegten Werte übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht.
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