Änderungen Weinbaugesetz 2013
Das neue Weinbaugesetz nimmt konkrete Formen an.
Das seit 1971 bestehende deutsche Weinbaugesetz wurde auf die aktuellen Gegebenheiten angepasst. So werden die nur auf den Zuckergehalt der Moste definierten Prädikatsweine, wie Kabinett, Spät- und Auslese für trockene Weine ausgemustert werden. Qualitätsweine soll es weiterhin geben, aber unter einer neuen genauerer Definition. Im Keller wird auch genauer hingeschaut werden und Schönung, Konzentration oder Stabilisierung für Qualitätsweine weitgehend ausgeschlossen werden. Die umstrittene Maischeerhitzung wird nicht mehr erlaubt sein.
Gerne hatten die Winzer in der Vergangenheit noch ein wenig mit einem Traminer nachgeholfen, damit der Riesling rund wird, dass wir bei den Lagen-, Rebsortenangaben bei Weinen nicht mehr möglich sein, da die sogenannte Beimischungen, bis dato 15%, nicht mehr erlaubt sein wird. Das Weingut bekommt die Auflage dies Transparent dem Verbraucher zu dokumentieren.
Ich habe mich in der Vergangenheit immer gegen pauschale Kammerpreismünzen in Gold, Silber und … ausgesprochen, da ich die Wertigkeit der Auszeichnung nicht gesehen habe, da der vergebende Verband nicht wirklich als neutral einzuschätzen war.
Ich meine ein Schritt in die richtige Richtung, vielleicht bekommen wir dann auch mal wieder normale Jahrgänge und nicht einen Jahrhundertwein nachdem anderen präsentiert.